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Kircheneintritt
Treten Sie ein! Dürfen wir einmal ganz realistisch sein? Mit Ihrem
Kircheneintritt können Sie helfen, die bestehenden Strukturen,
Pfarrämter und Kirchen zu erhalten. Warum ist das so?
1955, hatte die Pommersche Evangelische Kirche etwa 700.000
Mitglieder. Heute, nach 40 Jahren DDR und den damit verbundenen
gesellschaftlichen Umwälzungen, sind es noch etwa 120.000. In
Prozentzahlen: Heute sind in Vorpommern noch etwa 20% aller Menschen
evangelisch (zum Vergleich: In Ländern wie Nordrhein-Westfalen oder
Niedersachsen sind über 80% aller Menschen evangelisch). Das ist
viel zu wenig, um ein normales kirchliches Leben zu ermöglichen!
Viele Menschen finden Kirche "irgendwie gut". Da gibt es die
Friedhöfe, die wunderschönen Kirchen und Kapellen. Der Pastor oder
die Pastorin ist ansprechbar in Lebensfragen oder vermittelt gerne
weiterführende Gespräche. Taufe, Konfirmation, Hochzeit, Beerdigung
- all dies sind Berührungspunkte, wo Menschen Kirche positiv
erleben. Christenlehre, Junge Gemeinde, Pfadfinderarbeit, Chöre,
Freizeiten, Bildungsarbeit... die Liste ließe sich noch lange
fortsetzen.
Doch ganz ehrlich: Es wird in den nächsten Jahren immer schwieriger
werden, diese normalen Arbeitsfelder der Kirche zu ermöglichen.
Unsere Kirche hat definitiv zu wenig Mitglieder, um all diese
Aufgaben aufrechtzuerhalten.
Wir laden Sie daher ein, über einen Kircheneintritt nachzudenken.
Was das kostet und welche Rechten und Pflichten damit verbunden
sind, finden Sie hier.
Was kostet mich der
Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum
Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Was
kostet mich die Mitgliedschaft? Ist sie wirklich so teuer?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen,
z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose oder Rentner. In der
Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt
werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 866,99 € für Ledige,
1625,99 € für Verheiratete und 2195,99 € für Verheiratete mit einem
Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient, zahlt etwas mehr als 16,-
€ Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe
von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre
Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die
kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der
Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben:
Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt
eintragen.
Was
hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese
Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein
eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten
will?
Der Pastor oder die Pastorin Ihrer Gemeinde vereinbart gerne einen
Termin für ein Gespräch mit Ihnen, wenn Sie Ihr Anliegen vortragen.
Die Anschrift Ihrer Kirchengemeinde können Sie auf diesen Seiten
unter "Gemeinden" erfahren.
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen
gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt
nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer
anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher
keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche
aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht
oder eine Reihe von Gesprächen voraus. Sie können so den
christlichen Glauben näher kennen lernen. Dazu melden Sie sich in
Ihrem örtlichen Pfarramt an.
Muss ich mich prüfen lassen,
wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Nein. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem
Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem
Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings
selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen
Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern
treffen eine wichtige Entscheidung.
Werde ich der Gemeinde
vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem
Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt werden.
Was habe ich von der
Mitgliedschaft in der Kirche?
Lesen Sie doch bitte "12 gute Gründe". Dort ist zusammengestellt,
wie Sie die kirchliche Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen
und welche Angebote Ihnen direkt zugute kommen. Darüber hinaus
erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie
z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in
Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche
Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde
teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle vier
Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium (Gemeindekirchenrat)
teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt
wählen zu lassen.
Welche
Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt
sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden
bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt
(Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde
benötigt. |